Der Traum vom kleinen Wohnen kann auf zwei Arten verwirklicht werden: Entweder durch den Kauf eines schlüsselfertigen Hauses oder durch den Bau eines eigenen Hauses. Ein individuell vom Architekten geplantes Haus ist dabei in der Regel teurer als ein Fertighaus.
Inhalt
ToggleKostenfaktoren | Bau eines Minihauses (50 qm) | Kauf eines Fertighauses (50 qm) |
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Grundstück | Variiert je nach Lage und Größe | Variiert je nach Lage und Größe |
Materialien | 50.000 Euro | 80.000 Euro |
Arbeitsleistung | 50.000 Euro | Inklusive im Kaufpreis enthalten |
Planung durch den Architekten | 5% – 10% der Gesamtkosten | Nicht erforderlich, inklusive |
Fundament | 10.000 Euro | 10.000 Euro |
Gesamtkosten ohne Grundstück | 121.000 Euro | 90.000 Euro |
Ein schlüsselfertiges Minihaus ist somit etwa 25 Prozent günstiger als ein gleich großes Architektenhaus. Sollte das Grundstück nicht erschlossen sein, fallen zusätzliche Kosten für den Anschluss an das öffentliche Strom- und Wassernetz an. Diese entfallen bei einem autarken Kleinhaus.
Mini- und Tiny Houses haben sich von einer Nische zu einer populären Wohnform entwickelt. Große Fertighaushersteller wie SchwörerHaus oder Danwood bieten mittlerweile entsprechende Modelle an. Die Gründe, warum sich Menschen für diese Wohnform entscheiden, sind vielfältig:
Jedes fest installierte Wohngebäude, einschließlich Mini- und Tiny Houses, benötigt eine Baugenehmigung. Die Beantragung einer solchen Genehmigung umfasst mehrere Schritte und Anforderungen:
Der Bauantrag muss bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Er enthält detaillierte Baupläne, die vom Architekten oder Bauingenieur erstellt wurden. Diese Pläne müssen den örtlichen Bauvorschriften und dem Bebauungsplan entsprechen.
Der örtliche Bebauungsplan legt fest, welche Bauweisen und Nutzungen für bestimmte Grundstücke zulässig sind. Er enthält Vorschriften zur Dachform, Gebäudefläche, Bauhöhe und den Abständen zu Nachbargrundstücken. Es ist ratsam, den Bebauungsplan im Vorfeld genau zu studieren, um sicherzustellen, dass das geplante Minihaus den Anforderungen entspricht.
Die Baupläne müssen statische Berechnungen enthalten, die die Sicherheit und Stabilität des Gebäudes gewährleisten. Diese Berechnungen werden von einem geprüften Statiker durchgeführt.
Das GEG legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest und verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren. Für Minihäuser gelten die folgenden wesentlichen Bestimmungen:
Das Genehmigungsverfahren kann je nach Bundesland und Gemeinde variieren. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Baubehörde zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe durch Architekten oder Bauingenieure in Anspruch zu nehmen. Der gesamte Prozess von der Planung bis zur Genehmigung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, daher sollte ausreichend Zeit eingeplant werden.
Ein Liegenschaftsplan des Katasteramts kann bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück hilfreich sein. Bevor ein Grundstück erworben wird, sollte eine Bauvoranfrage (bis zu 50 Euro) bei der lokalen Behörde gestellt werden, um zu klären, ob das geplante Minihaus an diesem Standort genehmigt wird.
Im Liegenschaftsplan des Katasteramts sind Parzellierungen und amtliche Benennungen vermerkt. Bei einem infrage kommenden Grundstück empfiehlt sich eine Bauvoranfrage, um sicherzustellen, dass das geplante Minihaus genehmigt wird. Freizeitgrundstücke und Schrebergartensiedlungen sind meist nicht erschlossen und dürfen nicht dauerhaft bewohnt werden.
Zusätzlich zur Baugenehmigung kann eine Genehmigung bezüglich der Energieeffizienz erforderlich sein, insbesondere für Minihäuser mit 50 qm Wohnfläche oder mehr. An- und Einsprüche von Nachbarn sollten im Vorfeld durch schriftliche Einverständniserklärungen geklärt werden.
Ein Minihaus hat in der Regel eine Wohnnutzfläche bis zu etwa 100 Quadratmetern, wobei viele Modelle um die 50 Quadratmeter angesiedelt sind. Diese Fläche kann auf einer oder zwei Etagen realisiert werden. Jedes fest mit dem Boden verankerte Wohngebäude benötigt eine Genehmigung. Wichtig ist die Klassifizierung und Ausweisung des Grundstücks im öffentlichen Recht. Eine Bebauung ist nur auf erschlossenen Grundstücken möglich, die über Wasser-, Kanal- und Stromanschlüsse sowie eine Wegeerreichbarkeit verfügen.
Tipp: Ein Blick auf Fördermöglichkeiten kann sich lohnen. Einige Bundesländer bieten Zuschüsse für den Bau von energieeffizienten und nachhaltigen Häusern. Informationen dazu finden sich auf den Websites der jeweiligen Landesbehörden oder bei der KfW-Bank.
Das Wohnen im Minihaus bietet eine Vielzahl an Vorteilen, insbesondere im Hinblick auf finanzielle Freiheit, Nachhaltigkeit und Flexibilität. Allerdings sind auch gewisse Einschränkungen und Herausforderungen zu berücksichtigen, insbesondere bei der Auswahl des Grundstücks und der Einholung von Genehmigungen. Mit sorgfältiger Planung und Vorbereitung kann das kleine Wohnen jedoch eine attraktive und zukunftsorientierte Wohnform darstellen. Ein Minihaus ist nicht nur eine kosteneffiziente Alternative, sondern auch ein Schritt hin zu einem bewussteren und nachhaltigeren Lebensstil.
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